Jörg Ziegeler - NordSEODies ist der Blog von NordSEO. Ich, Jörg Ziegeler aka NordSEO, bin seit diversen Jahren im den Bereichen IT, SEO, SEM und Online-Marketing tätig. Weitere Information über mich finden ihr auch hier: NordSEO
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  • Verpackungsverordnung

    Bisher war es so, dass jeder Händler dazu verpflichtet ist, seine Verpackung wieder zurückzunehmen. Dies gilt selbstverständlich auch für so genannte Versandverpackungen, wie z. B. Karton und Füllmaterial.
    Internet Händler, dazu gehören auch eBay-Verkäufer, müssen auf diesen Umstand auf ihrem Internetauftritt bzw. Auktion hinweisen. Ebenfalls muss dieser Hinweis in der Warenlieferung enthalten sein.
    Nicht darauf hinweisen dürfen lediglich Händler, die an ein so genanntes flächendeckendes Entsorgungssystem angeschlossen sind. Ist ein Händler nicht an ein solches Entsorgungssystem angeschlossen und weißt auch nicht auf seine Rücknahmepflicht hin, so ist dies wettbewerbswidrig und kann Abgemahnt werden.

    Der Hinweis auf die Rücknahmepflicht reichte also bisher aus, um auf der sicheren Seite zu sein. Dies ändert sich nun.

    Die Neuregelung der Verpackungsverordnung sieht keine Rücknahmepflicht mehr vor. Stattdessen muss jede Verpackung für ein duales System lizenziert sein oder der Händler an ein Entsorgungssystem angeschlossen sein. Ein zuwiderhandeln ist nicht nur wettbewerbswidrig und somit ein Grund für eine Abmahnung, sonder kann auch als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

    Somit haben Händler jetzt zwei Möglichkeiten:

    Erstens, jede Verpackung von der direkten Produktverpackung über Füllstoffe bis hin zum Versandkarton, ja selbst das Klebeband, muss einen „Grünen Punkt“ haben(das „resy-Symbol“ reicht nicht aus!). Da es kaum Versandmaterialien gibt, die diese Vorgabe erfüllen oder, wenn Sie einen „Grünen Punkt“ haben sie teuer sind und da viele Händler ihre Importware auspacken und wieder neu verpacken müssten, ist diese Möglichkeit praktisch kaum umsetzbar.

    Bleibt also nur Möglichkeit Zwei. Der Händler muss sich einem flächendeckenden Entsorgungssystem anschließen und dies nachweisen. (Punkt!) Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

    Es gibt zur Zeit sechs Anbieter für duale Entsorgungssysteme, die bundesweit anerkannt sind. Dies sind die “Duales System Deutschland GmbH” (www.gruener-punkt.de), die “Interseroh AG” (www.interseroh-isd.de), die “Landbell AG” (www.landbell.de), die ”Vfw GmbH” (www.ctm.at/vfw), die ”EKO-PUNKT GmbH” (www.eko-punkt.de) und die “BellandVision GmbH” (www.belland-dual.de).

    Die neue Verpackungverordnung tritt in Teilen im April 2008 in Kraft und vollständig zum 01.01.2009. Wer also in Zukunft sicher handeln will, sollte sich zügig überlegen, wie er diese Verordnung einhalten kann und wie die anfallenden Zusatzkosten wieder reingeholt werden können.

    veröffentlicht am 1. April 2008 · unter: Allgemein; Tagged als:

2 Antworten zu “Verpackungsverordnung”

  1. [...] Versuch… Da ich den erster Post zu diesem Thema am 1. April veröffentlicht habe, haben wohl viele geglaubt es sei ein [...]

  2. sabina schrieb am

    Passend zum Thema Verpackungsnovelle zum 1.1.2009..
    Hat jemand schon diese Petition gezeichnet?
    ‘https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=695 ‘

    Unterschriften gegen diesen ‘Irrsinn’ werden dringend benötigt!!!

    Gruß, S.

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