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Abmahnkosten gedeckelt
Seit 01. September 2008 sind Abmahnkosten bei Privatleuten auf 100,- Euro limitiert worden!
Dies gilt allerdings nur für Privatleute und nur bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs und auch nur für die erste Abmahnung.
Die folgenden Gesetze werden weitgehend wortgleich geändert: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz und Sortenschutzgesetz.
Quelle: shopbetreiber-blog
4 Antworten zu “Abmahnkosten gedeckelt”
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Tanja schrieb am 17. September 2008 um 00:11
wenigstens ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Als nächstes sollten die Kosten für die erste Abmahnung komplett abgeschafft werden, so wie es teils in anderen Ländern ist.
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Cathi schrieb am 3. Oktober 2008 um 17:20
Hi,
mich würde es sehr interessieren ob das auch für Privatleute gilt, die nebenbei ein paar Dollars mit AdSense verdienen. Das Problem ist ja immer wann was privat und wann es gewerblich zählt.
LG,
Cathi
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NordSEO schrieb am 3. Oktober 2008 um 17:58
@Cathi sobald auch nur eine Anzeige/Werbung/adsense etc auf der Seite ist, ist sie gewerblich.
(P. S. und somit brauchst Du auch ein Impressum!)
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Mc-S schrieb am 5. Oktober 2008 um 21:52
Bei neuen Gesetzen versucht man natürlich auch gleich diese in seinem Sinne auszunutzen. Daher argumentieren die Abmahnanwälte derzeit auch das es z.B. in Tauschbörsen schon ab dem ersten Film nicht mehr um einen einfachen gelagerten Fall geht, entsprechend dann bei Musik genauso.
Es werden also nun erstmal Monate oder Jahre vergehen bis geklärt ist, was denn nun ein einfach gelagerter Fall wohl genau ist…
Dies ist der Blog von NordSEO. Ich, Jörg Ziegeler aka NordSEO, bin seit diversen Jahren im den Bereichen IT, SEO, SEM und Online-Marketing tätig. Weitere Information über mich finden ihr auch hier: 
